Was kosten
Zahn­implantate?

Die Kosten für eine Versorgung mit Implantaten teilen sich auf in

  den implantologischen Anteil (Kosten des eigentlichen Zahnimplantates)
  die schließlich von außen sichtbare Versorgung mit Zahnersatz auf dem Implantat

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für den implantologischen Anteil gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuch (SGB) V nur in Ausnahmefällen (z.B. Tumorerkrankungen etc.).

Diese Kosten für Zahnimplantate sind daher grundsätzlich reine Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Die Kosten des Eigenanteils sind dabei vom jeweiligen Versichertenstatus abhängig (z.B.; gesetzliche Krankenkasse mit ggf. Zahnzusatzversicherung oder Beihilfe, Heilfürsorge bzw. Private Krankenversicherung)

Befundorientierter Festzuschuss für Zahnersatz

Seit 2005 existiert der sogenannte befundorientierte Festzuschuss für Zahnersatz.

Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse in Abhängigkeit von der individuellen Befund-, Bonus- und Härtefallsituation einen festen Zuschuss zur Versorgung einer Zahnlücke mit Zahnersatz bezahlt und dies unabhängig von der gewählten Versorgung. Für die Versorgung einer Zahnlücke mit einer Brücke oder einem Implantat zahlt die Kasse also den gleichen Betrag zu.

Welche voraussichtlichen Kosten bei einer Versorgung mit Zahnimplantaten individuell bei Ihnen entstehen, können Sie im Rahmen eines zu erstellenden Heil- und Kostenplanes (HKP) erfahren.

Nach Einreichung dieses HKP bei Ihrer Krankenkasse, wird diese Ihnen den Festzuschuss bestätigen. Der Zuschuss wird jedoch nicht für das Implantat, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz gewährt.

Da es sich bei der Versorgung mit Zahnimplantaten um eine sogenannte andersartige Leistung handelt, erfolgt die Abrechnung zunächst zwischen Arzt und Patient, der den Festzuschuss dann auf Antrag von seiner Krankenkasse erhält.


Vorteil für Patienten:
Mit dieser Regelung der Festzuschüsse ist für den Patienten der Vorteil verbunden, auch eine ästhetisch und funktionell anspruchsvollere Versorgung wie z.B. ein Implantat zu wählen und dennoch den Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten.


Kosten Implantate / Zahnimplantate

Die Kosten der verschiedenen Zahnimplantat-Versorgungen im Vergleich*

Zahnimplantat für einen Einzelzahn
ca. 1.400 bis 2.200 €

Herausnehmbarer Zahnersatz auf 2 Implantaten  
ca. 3.200 bis 3.800 €

Herausnehmbarer Zahnersatz auf 4 Implantaten  
ca. 6.600 bis 11.800 €

Fester Zahnersatz auf 6 bis 8 Implantaten  
ab ca. 12.900 €

Fester Zahnersatz mit der Comfour Methode  
ab ca. 11.800 €

 

*Die hier genannten Preise sind Beispiele. Die individuellen Kosten unterscheiden sich von Patient zu Patient.